1. Die allcartec-Kundenkarte, im Folgenden „Karte“ genannt, wird von der allcartec GmbH, FN 419281s, an ihre Kunden ausgegeben und verwaltet. Die Karte verbleibt im Eigentum der allcartec GmbH. Die Kunden bestätigen, Endverbraucher der jeweils gekauften Waren zu sein. Die Kunden sind berechtigt, die entgegengenommenen Karten an von Ihnen autorisierte Dritte, die der allcartec GmbH zu benennen sind, weiterzugeben; derjenige ist sodann Karteninhaber und an gegenständliche allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen ebenso gebunden wie der Kunde und vom Kunden gesondert zu binden, was der Kunde gegenüber der allcartec GmbH nachzuweisen hat und wofür er verschuldensunabhängig haftet.
2. Der Karteninhaber kann mit dieser bargeldlos Treibstoffe und gegebenenfalls sonstige, jeweils verfügbare Produkte, an den Tankstellen der allcartec GmbH beziehen. Der Karteninhaber bzw. der Kunde ist gegenüber der allcartec GmbH zu keiner Mindestabnahmemenge an Waren bzw. Treibstoffen verpflichtet. Es gibt umgekehrt auch keine Lieferverpflichtung seitens der allcartec GmbH dem Karteninhaber oder dem Kunden gegenüber.
Karten von Drittfirmen, mit denen allcartec GmbH Verträge abgeschlossen hat, dürfen vom Kunden/Karteninhaber ebenfalls unter Maßgabe gegenständlicher allgemeiner Geschäfts- und Lieferbedingungen verwendet werden.
3. Die Karte ist ausnahmslos für Endverbraucher (Verkauf von Produkten zum Verbrauch und nicht an Zwischenhändler) vorgesehen – sollte die Karte seitens des Kunden für Wiederverkaufszwecke an Dritte verwendet werden sollen, so ist eine vorherige Vereinbarung hierüber mit der allcartec GmbH zu treffen.
4. Karteninhaber und Kunde müssen zu jeder Zeit voll geschäftsfähig sein, es darf kein Sachwalter bestellt sein; gewerbliche Kunden dürfen nicht insolvent sein.
5. Bei Erstausstellung der Kundenkarte wird keine Kaution in Rechnung gestellt, für jede Ersatzkarte werden € 15,00 netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, derzeit 20%, berechnet.
6. Wenn die Karte(n) durch einen Unternehmer im Sinne des UGB genutzt werden, ist vom Kunden der allcartec GmbH eine abstrakte Bankgarantie eines erstklassigen inländischen Bankinstitutes zur Besicherung von etwaigen Ausfällen von Tankrechnungen zu übergeben. Die Höhe orientiert sich am durchschnittlichen Verbrauch und wird im Einzelfall vereinbart; insbesondere kann die allcartec GmbH eine Anpassung bei negativen Bonitätsänderungen verlangen. Sollte die Garantie auszulaufen drohen und keine neue gegeben werden oder die Garantie aufgrund von Zahlungsrückständen gezogen werden müssen oder nicht nachgebessert werden, so ist die allcartec GmbH berechtigt, Verkäufe unverzüglich zu unterbinden und alle offenen Betankungen zu verrechnen. Die allcartec GmbH vereinbart mit dem Kunden im Einzelfall eine Sicherstellung durch eine Forderungsausfallversicherung.
7. Es steht der allcartec GmbH frei, nach ihrer Einschätzung Kreditlimits auf die Kundenkarten zu vergeben.
8. Die allcartec GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden welcher Art oder aufgrund welcher Rechtsgrundlage auch immer, die dem Kunden oder dem Karteninhaber dadurch entstehen, dass er aufgrund eines technischen Defekts sowohl an der Tankstelle als auch an der Karte keinen Treibstoff beziehen kann.
9. Der Ersatz verlorengegangener oder beschädigter Tankkarten hat ausschließlich über die allcartec GmbH zu erfolgen. Die Benutzung der Tankanlagen ist ausschließlich mit den von der allcartec GmbH zugelassenen Kartensystemen gestattet.
10. Die Karte hat einen vierstelligen PIN-Code. Auf die Geheimhaltung des PIN-Codes ist unbedingt zu achten. Der Code darf nicht auf der Karte notiert oder zusammen mit der Karte aufbewahrt werden. Die Haftung für missbräuchliche Verwendung liegt beim eingetragenen Karteninhaber und verschuldensunabhängig sowie gesamthändig auch beim Kunden, dem die Karte ursprünglich übergeben worden ist. Bei Verlust, Diebstahl oder missbräuchlicher Verwendung der Karte sind der Karteninhaber und der Kunde verpflichtet, die allcartec GmbH, Tel.-Nr.: +43 (0) 2235 84179, Fax +43 (0) 2235 8417911, E-Mail.: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, sowie mittels eingeschriebenen Briefes, ist der Kunde Konsument iSd Konsumentenschutzgesetzes, jedenfalls schriftlich, unverzüglich zu verständigen. Die allcartec GmbH kann dem Karteninhaber die damit verbundenen Kosten in Rechnung stellen. Eine Sperre wird erst mit der Entgegennahme des Sperrwunsches des Kunden/Karteninhabers durch die allcartec GmbH wirksam.
11. Änderungen von Adressen, Bankverbindungen und dgl. sind der allcartec GmbH unverzüglich bekannt zu geben.
12. Die allcartec GmbH kann die Ausstellung der Karte ohne Angabe von Gründen verweigern, ebenso ausgegebene Karten einziehen bzw. ungültig schalten, ohne, dass dem Kunden oder dem Karteninhaber hieraus Rechte welcher Art auch immer erwachsen.
13. Die allcartec GmbH behält sich die Öffnungszeiten der Tankkartenanlagen sowie im Bedarfsfall eine Kontingentierung der Treibstoffmenge vor.
14. Preise und Rabatte sind ohne vertragliche Bindung und etwaige Änderungen bleiben der allcartec GmbH vorbehalten; die jeweils aktuellen Preise sind der Homepage www.dieseldiskont.com oder den jeweiligen Aushängen bzw. Leuchtanzeigen zu entnehmen. Die allcartec GmbH wird danach trachten, Unternehmen 14-tägig abzurechnen und vom Vertragsbankkonto einzuziehen; bei Konsumenten wird allcartec GmbH unverzüglich abrechnen und einziehen. Ausdrücklich vereinbart wird eine elektronische Rechnungsübermittlung.
15. Die Geschäftsführung bzw. dazu befugte Mitarbeiter der allcartec GmbH sind jederzeit berechtigt, die Berechtigung des Tankkunden zu überprüfen.
16. Die allcartec GmbH ist berechtigt, Forderungen aus Treibstofflieferungen durch Benutzung der Tankkarte jederzeit abzurechnen und sofort fällig zu stellen.
17. Der jeweilige Rechnungsbetrag wird immer vom Girokonto des Karteninhabers abgebucht, ansonsten sind sie binnen 14 Tagen ab Erhalt zur Zahlung fällig. Wird aus welchen Gründen auch immer eine Abbuchung nicht durchgeführt, wird die Karte gesperrt und die der allcartec GmbH angelasteten Rückbuchungsgebühren der Bank werden dem Kunden bzw. dem Karteninhaber in Rechnung gestellt. Weiters gelten im Falle des Zahlungsverzuges der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten im angemessenen Ausmaß sowie Zinsen von 9 % p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz, bei Konsumenten 4% p.a., als vereinbart. Die allcartec GmbH behält sich in solchen Fällen das Recht vor, die Geschäftsverbindungen mit dem Kunden fristlos zu beenden.
18. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt ausdrücklich zu, dass seine Daten zum Zwecke der Bonitätsbeurteilung aus Anlass der Auftrags- und Antragsbearbeitung an ein entsprechendes Unternehmen für derartige Auskünfte übermittelt werden. Dies sind unter anderem Identitätsdaten wie Name, Adresse, Geburtsdatum etc. sowie Daten über einen etwaigen, nachhaltigen Zahlungsverzug des Kunden (Betreibungsschritte, offener Saldo, etc.) ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Forderung zur weiteren Betreibung an ein Inkassoinstitut oder einen Anwalt. Die allcartec GmbH behält sich vor, bei einer negativen Bonitätsauskunft keine Karte auszustellen. Weiters sind der Kunde und der Karteninhaber ausdrücklich damit einverstanden, dass die Anlagen der allcartec GmbH viedoüberwacht sind und Videoaufzeichnungen angefertigt und aufbewahrt werden. Weiters stimmen Kunde und Karteninhaber ausdrücklich zu, dass die der allcartec GmbH bekannt gegebenen und gewordenen Daten automationsunterstützt verarbeitet, gespeichert, verarbeitet und gespeichert werden.
19. Die Beendigung der Geschäftsverbindung kann von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen erfolgen. Die Karte ist in diesem Fall unverzüglich an die allcartec GmbH zurückzusenden.
20. Zur Benutzung der Tankanlage ist nur der Tankkartenbesitzer oder ein von ihm ausdrücklich Bevollmächtigter, den er vollständig zu unterweisen hat berechtigt. Gibt der Tankkunde die Tankkarte unter Vollmachterteilung an Dritte weiter, so verpflichtet er sich, den Inhalt dieser Bedienungsanleitung dem Dritten zur Kenntnis zu bringen bzw. haftet er für alle Folgen des Zuwiderhandelns gegen diese Verpflichtung.
21. Bei Zweifelsfragen über die getankte Treibstoffmenge wird die volle Beweiskraft der Messergebnisse des geeichten Tankstellenzählwerks anerkannt.
22. Beim Wählvorgang am Tankcomputer sind jeweils die „Befehle“ der Bedienerführung abzuwarten, bevor die nächste Eingabe erfolgt. Pro Karte können gleichzeitig mehrere Zapfpunkte freigegeben werden, nicht aber pro Tankvorgang.
23. Bedienungsanleitung für das Tanken mit der Karte, wenn die Tankstelle nicht besetzt ist: • Tankverschluss öffnen, Bedienerführung im Tastenfenster des Tankautomaten beachten • Karte bei eingehängtem Zapfventil in den Tankautomaten einschieben • Karte entnehmen und PIN-Code beim Tankautomaten eingeben • Zapfpunkte auswählen • Zapfventil aus der Halterung nehmen und tanken • Zapfventil in die Halterung einhängen Wenn Beleg erwünscht: • Belegtaste und anschließend Zapfpunkttaste drücken • Beleg entnehmen
24. Bei Wahl einer falschen Zapfsäule ist der Zapfhahn abzunehmen und dann wieder einzuhängen, da sonst ein anderer Kunde auf diese Karte tanken könnte.
25. Bedingungen für das Tanken mit der Karte: • Personen ohne gültige PKW-Fahrerlaubnis ist das Tanken an der Tankstelle untersagt. • Der Fahrzeugmotor ist abzustellen. Das Fahrzeug ist während des Betankens gegen Abrollen zu sichern. • Das Telefonieren mit Mobiltelefonen während des Tankens ist untersagt. • Im Betriebsareal gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). • Den bei den Tankstellen angebrachten Bedienungsanweisungen bzw. den Anzeigen am Display des Tankautomaten ist unbedingt Folge zu leisten. • Rauchen, offenes Licht und Hantieren mit offenem Feuer ist im Tankstellenbereich strengstens untersagt. • Im Brandfall oder bei Brandgefahr sind die im Tankstellenbereich angebrachten Feuerlöscher zu benutzen und die Feuerwehr ist unverzüglich zu verständigen. • Der Karteninhaber sorgt dafür, dass beim Tankvorgang keine Beschädigungen an der Tankanlage vorkommen und dass insbesondere das Verschütten von Treibstoffen vermieden wird. Für Schäden, welche an der Tankanlage oder an den dazugehörigen Geräten durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Karteninhabers, seines Beauftragten oder seines Angehörigen entstehen, haftet derselbe in vollem Umfang. • Allenfalls ausgelaufener Treibstoff ist sofort mit dem dafür bereitgehaltenen Ölbindemittel zu binden. • Tankkarten sind nicht sonnen- und hitzebeständig außerdem dürfen die Karten keinem Magnetfeld ausgesetzt werden.
26. Waschstraße, SB-Waschen und Münzstaubsauger:
Die ausgehängten und veröffentlichten Bedienungsanleitungen für SB-Waschen und Münzstaub-sauger ist auch Inhalt gegenständlicher Allgemeiner Geschäfts- und Lieferbedingungen. Gleiches gilt für die LKW-Waschstraße. Den Anweisungen und Hinweisen des Bedienungspersonals ist ansonsten unbedingt Folge zu leisten, widrigenfalls jedwede Haftung der allcartec GmbH ausgeschlossen wird. Der Kunde/Karteninhaber ist verpflichtet, die angeführten Bedienungsanleitungen bei sonstigem, generellen Haftungsausschluß zu befolgen; Weisungen des Bedienungspersonals genießen allerdings Vorrang.
27. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die allcartec GmbH insbesondere hinsichtlich Verkehrssicherungspflichten nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, nicht aber für leichte Fahrlässigkeit haftet. Kunden wie Karteninhaber haben auf von ihnen verursachte Gefahrenquellen welcher Art auch immer (zB Verschütten von Treibstoffen, Verschmutzen von Waschbürste nzB mit Zement) unverzüglich die allcartec GmbH und anwesende Dritte hinzuweisen und erste Sicherungsmaßnahmen (zB Bindemittel verstreuen) zu setzen. Der Karteninhaber wie zugehörige Kunden haften für von ihnen verursachte Beschädigungen an den Anlagen der allcartec GmbH wie an Gegenständen Dritter, insb. Kunden solidarisch und verschuldensunabhängig. Kunde wie Karteninhaber verzichten weiters ausdrücklich auf die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden welcher Art und Rechtsgrundlage auch immer.
28. Die allcartec GmbH ist berechtigt, einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Geschäftsbedingungen finden Sie auch auf der Homepage www.dieseldiskont.com und auf einem Aushang am Firmengelände. Nach Änderung der Bestimmungen akzeptiert der Kunde diese durch das erneute Verwenden der Tankkarte.
29. Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird der Firmensitz der allcartec GmbH (gilt nicht für Konsumenten) von beiden Parteien ausdrücklich vereinbart und anerkannt. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die wirtschaftlich dem Gewollten am Nächsten kommt. Diese allgemeinen Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen gehen denen der Kunden vor.